
Neubau
Ein Haus auf einem freien Grundstück. Entwurf, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise entstehen nebeneinander, damit die Unterlagen dasselbe Gebäude beschreiben.
Ingenieurbüro Konrad Smoczynski
Wir entwerfen Ihr Vorhaben, zeichnen die Bauvorlagen, rechnen Standsicherheit und Wärmeschutz und reichen die vollständige Mappe bei der Bauaufsicht ein. Sie führen ein Gespräch statt zehn.

Kurz zum Büro
Telefon +49 2432 907 93 00 Werktags, in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.
01Vorhaben
Welcher Weg für Sie gilt, entscheidet das Vorhaben, nicht der Wunsch. Wir ordnen es im ersten Gespräch ein und sagen Ihnen, was die Bauaufsicht dafür sehen will.

Ein Haus auf einem freien Grundstück. Entwurf, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise entstehen nebeneinander, damit die Unterlagen dasselbe Gebäude beschreiben.

Anbau, Aufstockung, ein neuer Durchbruch in einer tragenden Wand. Hier zählt der Bestand: er wird aufgemessen, gezeichnet und in die Berechnung übernommen.

Aus der Scheune wird Wohnraum, aus dem Ladenlokal ein Büro. Der Antrag klärt, ob die neue Nutzung an diesem Ort zulässig ist und welche Anforderungen dann gelten.
Kurz gefragt
Sie wissen noch nicht, wohin Ihr Vorhaben gehört? Zwei Sätze genügen für eine erste Einordnung.
02Ablauf
Sechs Stationen in dieser Reihenfolge. Sie erfahren an jeder, was gerade geschieht und was als Nächstes von Ihnen gebraucht wird.
01
Sie schildern das Vorhaben. Wir sagen, welches Verfahren infrage kommt, ob eine Bauvoranfrage sich lohnt und welche Unterlagen Sie besorgen müssen.
02
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen und werden mit Ihnen abgestimmt. Auf dieser Station sind Änderungen noch schnell gemacht.
03
Aus dem Entwurf werden die Zeichnungen im geforderten Maßstab, dazu Baubeschreibung, Grundflächen und Rauminhalt.
04
Standsicherheit und Wärmeschutz werden gerechnet und als prüffähige Unterlagen beigelegt, abgestimmt auf die geplante Anlagentechnik.
05
Die Mappe wird auf Vollständigkeit durchgesehen, unterschrieben und bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
06
Rückfragen der Behörde beantworten wir, fehlende Angaben reichen wir nach, bis die Genehmigung vorliegt.
03Unterlagen
Ein Antrag wird aus zwei Richtungen zusammengetragen. Einen Teil besorgen Sie, den größeren Teil erstellt das Büro. Was Ihr Vorhaben genau braucht, hängt vom Verfahren ab.
Bei Sonderbauten, im Außenbereich und bei einer Nutzungsänderung kommen weitere Unterlagen hinzu. Welche das sind, sagen wir vor der Beauftragung.
04Leistungen
Entwurf, Bauvorlagen und Berechnungen entstehen im selben Büro. Das erspart Ihnen die Abstimmung zwischen mehreren Beteiligten und verhindert, dass Zeichnung und Statik verschiedene Dinge behaupten.
Leistung 01
Ein- und Mehrfamilienhäuser, vom ersten Gespräch bis zum abgestimmten Entwurf.
Leistung 02
Zeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen und Formulare als vollständige Mappe.
Leistung 03
Klärt die entscheidende Frage zum Grundstück, bevor der vollständige Antrag Arbeit macht.
Leistung 04
Statische Berechnungen, Positionspläne und später die Ausführungspläne für die Baustelle.
Leistung 05
Nachweis für Hülle und Anlagentechnik, abgestimmt auf die geplante Heizung.
Leistung 06
Bestehende Gebäude werden aufgemessen und digitalisiert, wenn Pläne fehlen oder nicht mehr stimmen.
Leistung 07
Auf Wunsch Bauleitung oder Bauüberwachung im Hochbau und im konstruktiven Ingenieurbau.
Leistung 08
Konzeption und Berechnung von Bauteilen, die kein Katalog abbildet.
Kurz gefragt
Unsicher, welche dieser Leistungen Ihr Vorhaben braucht? Fragen kostet nichts.
05Bilder
Fünf Bilder aus dem Umfeld eines Bauantrags: vom Entwurf am Modell über das Aufmaß auf dem Grundstück bis zur Bewehrung im Fundament.





Die Bilder zeigen typische Bauzustände und Arbeitsschritte. Sie veranschaulichen die beschriebenen Leistungen.
06Berechtigung
Eine Bauvorlage wird nur angenommen, wenn sie von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben ist. Diese Berechtigung ist eingetragen und mit Nummer belegt.
07Anfrage
Ihr Name, eine Telefonnummer und ein paar Sätze genügen. Wir melden uns und sagen Ihnen, welches Verfahren infrage kommt, welche Unterlagen nötig sind und was sie kosten würden.
Die Anfrage ist unverbindlich. Ein Angebot mit Leistungsumfang und Honorar nach HOAI bekommen Sie schriftlich, bevor irgendetwas beauftragt wird.
08Umkreis
Das Büro sitzt in Wassenberg, gut zwanzig Minuten von Heinsberg entfernt. Bauanträge stellen wir für die Kreisstadt Heinsberg, für ihre Ortsteile und für die Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg.
Orte, für die wir einreichen
Neubauten in Heinsberg, Wassenberg, Hückelhoven und Erkelenz gehören zu den Vorhaben, die das Büro bisher begleitet hat.
09Fragen
Sieben Antworten auf die Fragen, die vor einer Beauftragung am häufigsten kommen.
Bauvorlagen für ein Gebäude müssen in Nordrhein-Westfalen von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein. Diese Berechtigung liegt hier vor und ist unter der Nummer V3693 eingetragen.
Das hängt von Größe, Nutzung und Lage ab. Manches ist genehmigungsfrei, anderes läuft im vereinfachten Verfahren, wieder anderes braucht den vollständigen Antrag. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben, dann ordnen wir es ein.
Eine Nachforderung ist normal und kein schlechtes Zeichen. Wir beantworten sie, ergänzen die Unterlage und reichen sie nach. Sie bekommen den Stand mitgeteilt, ohne selbst nachfragen zu müssen.
Vom Katasteramt oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsbüro. Wir sagen Ihnen, welche Fassung für Ihr Verfahren verlangt wird, damit Sie den Plan nicht zweimal bestellen.
Ja. Bauvorlagen und Standsicherheitsnachweis entstehen hier nebeneinander. Deshalb passen Zeichnung, Positionsplan und Berechnung zusammen, statt sich zu widersprechen.
Immer dann, wenn unklar ist, ob auf dem Grundstück überhaupt so gebaut werden darf. Sie klärt diese eine Frage, bevor die vollständigen Unterlagen erarbeitet werden.
Auf Wunsch das Büro selbst: Bauleitung oder Bauüberwachung im Hochbau und im konstruktiven Ingenieurbau, dazu die Ausführungspläne für die Baustelle.